Irgendwann in den 1980/90er Jahren muß die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock aktiv geworden sein und aufgrund der aktuellen Verkehrssituation – damals wahrscheinlich noch ohne eine A33 – beim Land eine Ortsumgehung für Stukenbrock beantragt haben, die dann in den Landesstraßenbedarfsplan NRW mit aufgenommen wurde.
Da die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock natürlich unmittelbar betroffen ist, hat diese zusammen mit der Gemeinde Augustdorf 1990/91 eine „Verkehrsuntersuchung zur Neuführung der L 758 im Raum Schloß Holte-Stukenbrock und Augustdorf“ in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt uns leider nicht vor, Einsicht ist aber bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beantragt.
In den 2000er Jahren wurde dann dieser Bedarf vom Land NRW in Form von 3 Varianten konkretisiert:
Vorhabendossier 22048 – L758 (NB südlich von Schloß Holte Stukenbrock)
Vorhabendossier 22119 – L758 (OU Augustdorf (Variante 1))
Vorhabendossier 22120 – L758 (OU Augustdorf (Variante 2)
Erneut beauftragt die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock einen Untersuchungsbericht bei der Ingenieurgruppe IVV Aachen mit den Titel „Belastungsermittlungen und Bewertungen von Netzalternativen für das Straßennetz im Raum Schloß Holte-Stukenbrock“. Auch diese Studie liegt uns leider nicht vor, Einsicht ist bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beantragt. Die Ergebnisse wurden auf der öffentlichen Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Stadtentwicklungsaussschusses am 14.12.2005 vorgestellt. Am 27.03.2006 beschließt der Rat mit CDU-Mehrheit die vorrangige Umsetzung der Nordumgehung Variante 1. Unsere Einwände seinerzeit wurden ignoriert.
Da das Vorhaben mit der Priorität 2 als nachrangig im Landesstraßenbedarfsplan NRW angeführt wird, ist dessen Umsetzung zunächst „auf Eis“ gelegt, bedeutet: Es passiert nichts und alle Jahre wieder, sobald der Kreis/das Land einen neuen Plan vorlegen muß, taucht dieses Projekt u.a. wieder auf.
Weil das so ist, hat seinerzeit das „OWL Bündnis gegen überflüssigen Straßenbau“ dazu aufgefordert, viele umstrittene Projekte zu streichen (NW 25.03.2011) – leider ohne Ergebnis.
Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle, dass dem Bürger aktuell suggeriert wird, er könne mit einer Stellungnahme in irgendeiner Weise Einfluß auf den neuen Regionalplan nehmen – DAS IST NICHT MÖGLICH, da der Regionalplan dem Landesstraßenbedarfsplan untergeordnet ist und diesen übernehmen muß. Eine Änderung kann also nur auf politischer Ebene erfolgen!
Die Zeit erscheint reif für ein Umdenken in der Verkehrspolitik. Wir fordern alle Parteien im Rat der Stadt auf, das Thema „Nordumgehung Stukenbrock“ neu zu bewerten und alle zur Verfügung stehenden politischen Mittel auszuschöpfen, um die L758n aus dem Landesstraßenbedarfsplan NRW ersatzlos streichen zu lassen.
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